Exklusive Serviceleistungen in der Premium-Residenz

Unsere Zusatzleistungen

Wohnen mit Service – nicht im monatlichen Entgelt enthalten

*Veränderungen wegen veränderter Nachfrage möglich

Ambulante Pflege

Unser ambulanter Pflegedienst ist Partner aller gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Leistungen ganz oder teilweise mit der Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden.

Selbstverständlich können alle Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Pflegevertrags mit unserem ambulanten Pflegedienst.

Tagespflege

Unsere Tagespflege ist Partner aller gesetzlichen Pflegekassen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Leistungen ganz oder teilweise mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Voraussetzung ist der Abschluss eines Pflegevertrags mit unserer Tagespflegeeinrichtung.

Stationäre Pflege

Der für den stationären Pflegebereich abzuschließende Pflegevertrag sichert die pflegerische Versorgung rund um die Uhr sowie die Bereitstellung der Mahlzeiten und Getränke und die soziale Betreuung, entsprechend der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nach dem SGB XI.

Die Vergütungssätze werden jährlich neu mit den Vertretern der Kranken- und Pflegekassen vereinbart.

Nach oben scrollen